Community & Mitgliedschaft

Werde Mitglied bei Dortmund eSports

Werde Teil eines starken, eingetragenen Vereins. Sichere dir Zugang zum Vereinsheim, Trainingsstrukturen, Rabatten und einer lebendigen Gaming-Familie.

Mehr als nur Zocken

Deine Vorteile als Vereinsmitglied

Als Mitglied bei Dortmund eSports e. V. unterstützt du den Ausbau des regionalen eSports im Ruhrgebiet und profitierst direkt von exklusiven Vereinsleistungen.

01

Freier Zugang zum Vereinsheim

Nutze unsere High-End Gaming-Stationen mit 240Hz, Glasfaseranbindung und Konsolenplätze zu den Vereinszeiten kostenlos.

02

Liga-Teams & Coaching

Tritt offiziellen Liga-Teams bei (Prime League, 99Damage, VCT), erhalte individuelles Coaching und regelmäßige Bootcamps.

03

Community & LAN-Partys

Garantierte und bevorzugte Startplätze bei unseren LAN-Partys, vereinsinternen Turnieren und Social-Events.

04

Stimmrecht & Mitbestimmung

Als ordentliches Mitglied gestaltest du auf der Jahreshauptversammlung die Zukunft des Vereins aktiv mit.

Transparenter Ablauf

In 3 einfachen Schritten Mitglied werden

1

Antrag ausfüllen

Online-Formular (SSL-gesichert) mit deinen Stammdaten in ca. 2–3 Minuten ausfüllen.

2

Prüfung & Bestätigung

Der Vorstand prüft deinen Antrag und sendet dir deine Aufnahmebestätigung per E-Mail.

3

Willkommen im Verein!

Discord-Rolle erhalten und freien Zugang zum Vereinsheim in Dortmund nutzen.

Offizieller Aufnahmeantrag
Dauer: ~2–3 Min.

Mitgliedsantrag online einreichen

Dein Aufnahmeantrag wird verschlüsselt und DSGVO-konform über das zertifizierte Vereinsportal direkt an unseren geschäftsführenden Vorstand übermittelt.

Mitgliedsbeiträge (laut Beitragsordnung)
Aktive Mitgliedschaft: 30,00 € / Quartal
Ermäßigt (Schule, Ausbildung, Studium): 15,00 € / Quartal
Fördermitgliedschaft: ab 15,00 € / Quartal
Faire Kündigungsfrist: Quartalsweise zum Quartalsende
Aufnahmeantrag öffnen
256-Bit SSL-gesicherte Übertragung

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund (VR 7392).

✉️
Fragen zur Mitgliedschaft?
kontakt@dortmundesports.de
Transparenz & Vereinsordnung

Offizielle Vereinsdokumente

Als eingetragener Verein (e. V.) legen wir höchsten Wert auf Satzungstreue, demokratische Mitbestimmung und Transparenz. Klicke auf ein Dokument, um den vollständigen Wortlaut direkt einzusehen:

Grundordnung

Satzung des Vereins Dortmund eSports e. V.

Fassung: 3.1 – Beschlossen am 04.06.2021

§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
  • 1. Der Verein trägt den Namen „Dortmund eSports e. V.“.
  • 2. Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.
  • 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§2
Vereinszweck
  • 1. Zweck des Vereins ist das Ausrichten von Veranstaltungen sowie die Förderung des eSports in Dortmund. Es soll die positive Wahrnehmung des eSports mit all seinen Facetten gefördert werden. eSports ist das sportwettkampfmäßige Spielen von Videospielen nach festgelegten Regeln.
  • 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • 3. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:
    • a) die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen erfahrenen eSportlern und Anfängern mit dem Ziel, den Einstieg in den elektronischen Sport zu erleichtern.
    • b) die aktive Teilnahme und Organisation von Turnieren, öffentlichen Veranstaltungen, regelmäßigen Treffen und Trainings, sowie die Teilnahme an themenbezogenen Veranstaltungen.
    • c) die Öffentlichkeitsarbeit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem eSport.
  • 4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3
Rechtsgrundlagen
  • 1. Der Verein ist eine rechtskräftige, eingetragene Vereinigung und wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister vertreten.
  • 2. Der Verein kann Mitglied weiterer Organisationen sein, wenn es für die Erfüllung seiner Aufgaben von Nutzen ist. Er übt die Mitgliedschaft im Interesse seiner Abteilungen und Mitglieder aus.
  • 3. Der Verein regelt die Arbeit durch Ordnungen und Entscheidungen seiner Organe. Grundlage hierfür ist die Vereinssatzung.
§4
Erwerb der Mitgliedschaft
  • 1. Es gibt drei Arten der Mitgliedschaft: a) aktive Mitgliedschaft, b) fördernde Mitgliedschaft, c) Ehrenmitgliedschaft.
  • 2. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
  • 3. Alle Arten der Mitgliedschaft erfordern einen Aufnahmeantrag in Textform.
  • 4. Über den Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
  • 5. Mit dem Erhalt des ersten Mitgliedsbeitrags wird der Antragsteller Mitglied.
  • 6. Jedes Mitglied hat eine Änderung seiner personenbezogenen Daten dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
  • 7. Änderungen der Art der Mitgliedschaft müssen dem Vorstand mit einer einmonatigen Frist in Textform, z. B. per E-Mail, mitgeteilt werden.
§ 4a Aktive Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder besitzen ein volles Amts- und Wahlrecht.

§ 4b Fördernde Mitgliedschaft

Fördernde Mitglieder besitzen kein Amts- und Wahlrecht.

§ 4c Ehrenmitgliedschaft

Ehrenmitglieder besitzen ein Amts- und Wahlrecht. Ernennung natürlicher Personen mit besonderer Verdienstauszeichnung auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 4d Rechte und Pflichten
  • 1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Angebote und Möglichkeiten des Vereins zu nutzen.
  • 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei seinen satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen.
  • 3. Im Rahmen der Betätigung haben die Mitglieder die Pflicht, die berechtigten Belange des Vereins zu wahren und alles zu unterlassen, was den Interessen des Vereins zuwiderlaufen könnte.
§5
Mitgliedsbeiträge
  • 1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
  • 2. Bei der Teilnahme in verschiedenen Abteilungen kann ein Zusatzbeitrag anfallen.
  • 3. Die Höhe der Beiträge und der Zusatzbeiträge sowie deren Fälligkeiten werden vom Vorstand in einer Beitragsordnung festgesetzt.
  • 4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§6
Beendigung der Mitgliedschaft

1. Jede Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person, die Mitglied ist.
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beiträge bleibt hiervon unberührt.

§ 6a Austritt
  • 1. Der Austritt erfolgt schriftlich oder in Textform, per E-Mail oder Brief, gegenüber dem Vorstand.
  • 2. Der Austritt ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.
  • 3. Sollte ein Mitglied einen Antrag auf Austritt innerhalb von sechs Monaten nach Beginn seiner Mitgliedschaft stellen, gilt eine Kündigungsfrist bis Ablauf dieser sechs Monate.
  • 4. Fördernde Mitglieder können jederzeit unter Einhaltung einer Frist von nur einem Monat austreten.
§ 6b Ausschluss
  • 1. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (z. B. vereinsschädigendes Verhalten, Pflichtverletzung).
  • 2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
  • 3. & 4. Berufung in Textform binnen eines Monats an den Vorstand; Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung.
  • 5. & 6. Endgültige Entscheidung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei Ablehnung sind rückständige Beiträge sofort nachzuzahlen.
§7
Der Vorstand
  • 1. Der Vorstand im Sinn des § 26 Abs. 1 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Ergänzung des Vorstandes um bis zu 3 Beisitzer möglich.
  • 2. Aufgaben: Verwaltung des Vereinsvermögens, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Abschluss und Kündigung von Verträgen sowie Mitgliederverwaltung.
  • 3. Vertretung: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
  • 4. & 5. Wahl für ein Jahr durch die Mitgliederversammlung; bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  • 6. & 7. Wählbar sind nur volljährige aktive Mitglieder, die natürliche Personen sind. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch das Vorstandsamt.
  • 8. Aufgabenverteilung und Ausschussbildung unter den Mitgliedern möglich.
§8
Die Jahreshauptversammlung
§ 8a Einladung und Tagesordnung
  • 1. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
  • 2. & 3. Außerordentliche Versammlung auf Verlangen von mind. 1/10 der aktiven und Ehrenmitglieder oder auf Vorstandsbeschluss.
  • 4. Einberufung mit 2 Wochen Frist in Textform (z. B. per E-Mail) unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung an die letzte bekannte Adresse.
  • 5. Zuständigkeit: Wahl/Abwahl & Entlastung des Vorstands und Kassenprüfers, Berichte, Satzungsänderungen, Auflösung, Berufungsfälle, Ehrenmitgliedschaften.
  • 6. & 7. Anträge auf Ergänzung bis spätestens eine Woche vor dem Termin. Anträge auf Abwahl, Satzungsänderung oder Auflösung müssen zwingend mit der Einladung versendet werden.
§ 8b Ablauf und Beschlussfassung
  • 1.–4. Vorstand bestimmt Versammlungsleiter und Schriftführer (Bestätigung durch Versammlung). Medienzulassung obliegt dem Vorstand.
  • 5. Stimmrecht: Jedes aktive Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Vertretungsvollmacht in Textform möglich (max. 3 Vollmachten pro Mitglied).
  • 6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  • 7. Beschlüsse erfolgen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit: Stichwahl auf 2 Optionen, erneute Wiederholung, danach Münzwurf.
  • 8. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung erfordern eine 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  • 9. Redaktionelle sowie behördlich geforderte Satzungsänderungen können einstimmig durch den Vorstand beschlossen werden (Mitteilungspflicht).
  • 10.–12. Enthaltungen bleiben außer Betracht. Protokollierungspflicht. Abstimmung offen per Handmeldung oder auf Antrag geheim.
§9
Kassenprüfer
  • 1. & 2. Wahl durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr; bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  • 3. Überwachung aller Einnahmen und Ausgaben mit vollem Einsichtsrecht in Bücher, Belege und Geschäftspapiere.
  • 4.–6. Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Wählbar sind aktive und Ehrenmitglieder.
§10
Abteilungen
  • 1. Der Verein kann im Zuge der Ausübung der Vereinszwecke Abteilungen einrichten und sich eine Abteilungsordnung geben.
  • 2. Abteilungen befassen sich mit der Betreuung und Verwaltung von Teams in bestimmten eSports-Disziplinen sowie mit zugehörigen Verwaltungsaufgaben.
§11
Auflösung des Vereins
  • 1. Auflösungsbeschluss nur durch eine eigens dazu mit sechswöchiger Frist einberufene Mitgliederversammlung.
  • 2. & 3. Liquidation durch den Vorstand oder durch gesondert bestellte Liquidatoren.
  • 4. Bei Auflösung des Vereins soll das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen werden. Über die Auswahl entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
§12
Datenschutz
  • 1. Verarbeitung personenbezogener Daten unter strikter Beachtung der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  • 2. Wahrung der Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21).
  • 3. Verschwiegenheitspflicht und Verbot unbefugter Weitergabe für Organe, Mitarbeiter und Beauftragte auch über das Ausscheiden hinaus.
§13
Haftung

1. Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.